Radfahrer, Fußgänger und Alkohol

Die Alkoholprozentsätze unterscheiden also zwischen Fahranfängern von Kraftfahrzeugen und (anderen) Fahrzeugführern. Was mit Fahrzeug gemeint ist, wird im Gesetz nicht erklärt, aber aus der Erklärung des Gesetzes geht hervor, dass die Bedeutung aus der Sprache abgeleitet werden kann. Ein Fahrzeug könnte dann alles sein, was fährt. Selbst wenn Sie also betrunken mit dem Fahrrad fahren, können Sie bestraft werden. Als Radfahrer machen Sie sich also mit mehr als 220 Mikrogramm Alkohol pro ausgeatmetem Atemzug oder mit mehr als 0,5 Milliliter Alkohol pro Milliliter Blut strafbar.
Fietsers, voetgangers & alcohol
Alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer und Fußgänger, müssen sich selbstverständlich so verhalten, dass sie keine Gefahr für andere darstellen oder den Verkehr auf der Straße behindern (oder behindern könnten). Wenn sie sich gefährlich verhalten oder wenn der Verkehr durch ihr Verhalten behindert werden kann, dann wird das Gesetz gebrochen und die Person ist strafbar. Darüber hinaus macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr Unfälle verursacht, bei denen eine andere Person verletzt oder getötet wird. Auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß können Sie natürlich eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sein, und zwar mit einer Brille. Als Radfahrer oder Fußgänger können Sie sich also auch strafbar machen, wenn Sie eine Gefahr für andere darstellen oder einen Unfall verursachen, bei dem ein anderer verletzt oder getötet wird.

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