Haftung im Straßenverkehr
(185 WVW)
Wenn Sie einen Unfall im Straßenverkehr verursachen, können Sie nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich für den entstandenen Schaden haften. Der Halter eines Kraftfahrzeugs, das in einen Unfall verwickelt ist, bei dem ein Schaden am nicht motorisierten Verkehr entsteht, haftet für diesen Schaden (Artikel 185 Absatz 1 WVW). Außer in Fällen höherer Gewalt. Für die Verteilung der Schadensersatzlast gelten besondere Regeln. Wenn Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeugs in einen Unfall verwickelt werden, bei dem der Unfallgegner nicht der Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist und Sie die Schuld tragen, haften Sie immer für mindestens 50% des Schadens, es sei denn, es gibt Beweise für Vorsatz oder Rücksichtslosigkeit. Wenn die geschädigte Person unter 14 Jahre alt ist, sind Sie immer für 100% haftbar. Kinder unter 14 Jahren können daher nicht haftbar gemacht werden.
Artikel 185 der Straßenverkehrsordnung hat auch eine Reflexwirkung: Wenn Sie als motorisierter Verkehrsteilnehmer einen Unfall mit einem nicht motorisierten anderen Verkehrsteilnehmer haben und einen Schaden erleiden, haften Sie für Ihren eigenen Schaden. Nur im Falle höherer Gewalt werden Sie als motorisierter Verkehrsteilnehmer für Ihren Schaden entschädigt. Die 50%-Regel und die 100%-Regel unterliegen nicht der Reflexwirkung. Wenn Sie also als nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursachen, bei dem ein motorisierter Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt, müssen Sie den Schaden der anderen Partei nicht ersetzen.
Viele Menschen sind sich dieser besonderen Haftungsregeln für Schäden, die im Straßenverkehr verursacht werden, nicht bewusst. Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben dadurch einen Schaden erlitten oder sind Sie haftbar gemacht worden? Wenn ja, lassen Sie sich von einem Anwalt von Law & More helfen.
Wie wir helfen können
Law & More kann Ihnen helfen, wenn Sie im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Möglicherweise wurden bei der Alkoholkontrolle Fehler gemacht, auch wenn die meisten Menschen, sobald der Alkoholspiegel festgestellt wurde, es dabei belassen und die Geldstrafe oder den Entzug der Fahrerlaubnis akzeptieren. Wenn jedoch bestimmte Fehler gemacht wurden, kann das Ergebnis nicht einmal als Beweismittel verwendet werden und könnte zu einem Freispruch führen.
Sowohl im Falle einer Verhängung einer Strafe als auch im Falle einer Verurteilung durch das Gericht erhalten Sie einen Eintrag in die Gerichtsakte (im Volksmund: Strafregister). Das wollen Sie natürlich vermeiden.
Außerdem können wir Ihnen helfen, eine Transaktion mit der Staatsanwaltschaft abzuschließen.
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Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter +31 40 369 06 80 oder senden Sie eine E-Mail an:
Tom Meevis, Rechtsanwalt bei Law & More - tom.meevis@lawandmore.nl
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