Überwachung und Untersuchung

Es wird unterschieden zwischen strafrechtlich-repressiver Kontrolle und administrativer Überwachung.

Die Polizei kann sowohl mit der strafrechtlichen Durchsetzung von Recht und Ordnung beauftragt werden. Im Falle des Straßenverkehrsgesetzes ist die Polizei sowohl mit der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes als auch mit der Ermittlung der durch das Gesetz unter Strafe gestellten Handlungen beauftragt. Das bedeutet, dass sie Ermittlungsbefugnisse haben, um festzustellen, ob sich Personen mit zu viel Alkohol hinter das Steuer gesetzt haben. Darüber hinaus haben sie auch Ermittlungsbefugnisse nach dem Straßenverkehrsgesetz erhalten.

Toezicht en opsporing

Die Polizei kann beispielsweise eine Atemalkoholanalyse (oder einen Bluttest) anordnen, wenn sie den Verdacht hat, dass Sie ein Fahrzeug mit einem überhöhten Alkoholpegel führen. Sie dürfen Sie nicht ohne Grund aufgreifen und zum Atemalkoholtest auf die Wache bringen. Die Polizei kann jedoch bei jedem Fahrzeug, bei dem sie eine Untersuchung durchführen möchte, einen vorläufigen Alkoholtest durchführen. Sie können den Fahrer zu diesem Zweck auch an einen anderen Ort bringen. Daran müssen Sie mitwirken (160 Abs. 4 WVW). Und wenn der vorläufige Test zeigt, dass Sie zu viel getrunken haben, dann besteht ein Verdacht und es kann ein vollständiger Alkoholtest angeordnet werden.

Es ist daher wichtig, im Nachhinein zu prüfen, ob die richtige Befugnis eingesetzt wurde und ob sie rechtmäßig war. Ist dies nicht der Fall, kann die Untersuchung nicht als Beweismittel verwendet werden und könnte zu einem Freispruch führen.

Brauchen Sie einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht?
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter +31 40 369 06 80 oder senden Sie eine E-Mail an:
Tom Meevis, Rechtsanwalt bei Law & More - tom.meevis@lawandmore.nl
Herr Maxim Hodak, Rechtsanwalt bei Law & More - maxim.hodak@lawandmore.nl

Tippen Sie und drücken Sie die Eingabetaste, um zu suchen.

Verkeer.site